Allgemeine Geschäftsbedingungen – easy event entertainment

  1. Allgemeines 

1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Auftraggebers an easy event entertainment. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 

1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an easy event entertainment  als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch easy event entertainment ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden. 

1.3. Der Kunde verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 

1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen. 

  1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags sind die im Mietvertrag/Auftragsbestätigung oder Lieferschein angegebenen Dienstleistungen, Fotoboxen mit Zubehör, LED Boden  usw. Aus dem Angebot, dem Lieferschein bzw. der Auftragsbestätigung geht der Veranstaltungstag, Ort, die Veranstaltungsdauer sowie anfallende Kosten und Sonderleistungen hervor. 

  1. Vertragsabschluss

Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter bedarf zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Diese kann auch per E-Mail, Whatsapp oder SMS erfolgen. Mündliche Absprachen gelten als nicht erfolgt, es sei denn, sie werden schriftlich (auch per Mail, Whatsapp oder SMS) bestätigt. 

  1. Zahlungsbedingungen

Falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, gilt Folgendes: 

4.1. Bei Anmietung einer unserer Attraktionsgeräte ist der hierfür fällige Betrag vor Abholung auf Rechnung zu zahlen.

4.2. Bei Selbstabholung ist zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution in Höhe von 200 Euro in bar zu hinterlegen. 

4.3. Erfolgen die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann der Auftragnehmer wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern. 

  1. Rücktritt des Vermieters

In folgenden Fällen ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten: 

– Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung, 

– ungeeigneter Veranstaltungsort (unebener Untergrund für LED Boden)

– ungeeignetes Aufsichtspersonal oder 

– ungeeignete Wetterbedingungen (Leuchtbuchstaben, LED Boden oder Fotokabine sind nicht wetterfest)

  1. Rücktritt des Auftraggebers

Der Auftraggeber kann bis zu 3 Monate vor dem Veranstaltungstag kostenfrei schriftlich (auch per E-Mail) vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt von weniger als 3 Monaten bis zum Mietbeginn, (der Miettag selbst zählt bei der Berechnung nicht mit) ist der Auftraggeber verpflichtet 50 % des Brutto Mietpreises zu zahlen. Bei einem Rücktritt von weniger als 1 Monat bis zum Mietbeginn, (der Miettag selbst zählt bei der Berechnung nicht mit) ist der Auftraggeber verpflichtet 100 % des Brutto Mietpreises zu zahlen. 

Besondere Vereinbarung zur COVID 19 Pandemie.
Sollte die Veranstaltung in Folge einer Allgemeinverfügung, einer Verbotsverordnung oder einer behördlichen Anordnung, die den Zeitraum der Veranstaltung einschließt, nicht durchgeführt werden können, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Im Falle des Rücktritts werden entstandene Kosten nicht erstattet, jeder Vertragspartner trägt seine Kosten selbst und es werden keine Forderungen fällig. Auf die Geltendmachung von Schadensersatz infolge des Ausfalls der Veranstaltung verzichten die Vertragsparteien unwiderruflich mit Abschluss der vertraglichen Vereinbarung. Dieser Passus gilt nur wenn die Veranstaltung in Folge einer Allgemeinverfügung, einer Verbotsverordnung oder einer behördlichen Anordnung, die den Zeitraum der Veranstaltung einschließt, nicht stattfinden kann. Bei einer freiwilligen Absage der Veranstaltung seitens des Auftraggebers werden die oben beschriebenen Stornokosten fällig.

  1. Pflichten des Auftraggebers bei Buchung von DJ, Ton- und Licht

7.1 Der Aufbau der technischen Gerätschaften erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – direkt vor dem gebuchten Arbeitsbeginn des DJs. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Veranstaltungsräumlichkeiten rechtzeitig, in der Regel und je nach gebuchtem Technik Umfang zwei bis drei Stunden vor dem gebuchten Arbeitsbeginn des DJs, einem Mitarbeiter von easy event entertainment zugänglich zu machen. Abweichend von dieser Regelung sind Veranstaltungen, bei denen eine längere Aufbauzeit benötigt wird oder ein früherer Aufbau gewünscht wird. Wird ein früherer Aufbau gewünscht, wird (falls nicht anders vereinbart) jede zusätzliche Stunde mit 50€ berechnet. Der Abbau erfolgt unmittelbar nach Ende der Veranstaltung. Für diesen Zeitraum muss dem Mitarbeiter der Veranstaltungsraum barrierefrei zugänglich sein. Des Weiteren hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass ein gefahrloser und den normalen Aufwand nicht erheblich übersteigender Aufbau erfolgen kann, insbesondere dass der Veranstaltungsraum ebenerdig oder mit einem Fahrstuhl zugänglich ist. Sollte der Veranstaltungsraum nur über eine Treppe zugänglich sein, so ist easy event entertainment darüber zu informieren und ein eventueller Aufschlag für einen Aufbauhelfer zu entrichten. Einen normalen Aufwand übersteigen Räumlichkeiten, die über mehr als fünf Treppenstufen zugänglich sind oder die von der Entladestelle bis zum Veranstaltungsraum einen Fußweg von mehr als 50m erfordern. Ausgenommen hiervon ist eine Buchung des DiscJockeys „ohne Technik“. Sofern easy event entertainment im Vorfeld nicht über den Mehraufwand informiert worden ist, steht es dem Mitarbeiter frei, Mehrkosten in Höhe von bis zu 50 Euro zu berechnen oder Teile der Technik nicht aufzubauen. Außerdem verpflichtet der Auftraggeber sich, einen standardisierten Stromanschluss (230V, mind. 16A) zur Verfügung zu stellen.

Das kleinste Paket, das abgerechnet wird ist das 4 Stunden Paket – auch wenn weniger Stunden gespielt werden.

7.2 Für eine Verköstigung in angemessenem Rahmen in Form von Getränken und Speisen für die anwesenden Mitarbeiter von easy event entertainment ist zu sorgen. Wird keine Verpflegung gestellt, so wird eine Spesenpauschale in Höhe von 30 Euro pro Person und angebrochener Arbeitseinheit (9 Stunden) erhoben.

7.3 Für einen kostenfreien Parkplatz in Veranstaltungsnähe ist ebenfalls zu sorgen. Sollte dies nicht geschehen, so werden eventuell anfallende Parkgebühren dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

7.4.Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass öffentliche Veranstaltungen der Anmeldung bei der GEMA bedürfen. Der Auftraggeber hat für eine ordnungsgemäße GEMA Anmeldung zu sorgen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass easy event entertainment überwiegend mit digitalen Tonträgern arbeitet. Easy event entertainment übernimmt keine Verantwortung für falsche oder unvollständige Angaben.

7.5 Die kostenpflichtige Spielzeit beginnt zum vorab vereinbarten Zeitpunkt. Auf Verspätungen durch ein längeres Programm, Fotoshootings, Dinner und ähnlichen Gründen wird keine Rücksicht genommen werden. Es zählt die Zeit zum bestellten Spielbeginn und nicht dem tatsächlichen Spielbeginn.

  1. Pflichten des Auftraggebers bei Buchung der Easy event entertainment Fotobox & 3D-GIF-Box

8.1 Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

8.2.Für jegliche im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Schäden an der Fotobox bzw. 3D-GIF-Box, Fotokabine, Teppichen, Drucker, Accessoires und sonstigem Zubehör etc., die Mitarbeiter von easy event entertainment nicht selbst verschuldet haben, haftet der Mieter zum Wiederbeschaffungspreis und somit ausdrücklich nicht nur zum Zeitwert. Sollte die Versicherung des Auftraggebers nur den Zeitwert des beschädigten Gegenstands zahlen ist der Auftraggeber verpflichtet die Differenz zwischen Neu-/Wiederbeschaffungspreis und Zeitwert zu zahlen.

8.3 Unsere Fotoboxen und weißen aufblasbaren Fotokabinen sind nicht wetterfest und können nur bei sonnigen, windstillen Bedingungen aufgebaut werden. Bei unsicheren oder wechselhafter Witterung behalten wir uns das Recht vor die Fotobox und weiße Kabine nur Indoor aufzustellen. Bei Outdoor Einsätzen muss sichergestellt werden, dass die weiße Kabine auf einem sauberen und trockenen Untergrund aufgestellt werden kann.

9 Pflichten des Auftraggebers bei Buchung des  easy event entertainment Indoorfeuerwerks

Unsere Indoorfeuerwerkfontänen ermöglichen eine phänomenale Indoor Feuerwerk Show ohne Pyrotechnik, bei der ein spezielles Granulat verwendet wird. Da es sich um ein spezielles titanlegiertes Granulat handelt, wird keine bei Pyrotechnik übliche T1 Genehmigung oder sonstige Anmeldung benötigt. Dennoch müssen einige Punkte beachtet werden um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren:

9.1. Pflichten vor der Benutzung

Der Mieter darf die Geräte erst verwenden wenn er die Betriebsanleitung gelesen und verstanden hat. Easy event entertainment übernimmt keine Haftung für Schäden die aus Nichtbeachtung der Anweisungen in der Betriebsanleitung resultieren. Die Bedienungsanleitung liegt der Lieferung bei.

Gewährleisten Sie, dass das Publikum und brennbares Material einen Mindestabstand von 3 Metern  zum Spark Up einhalten. Stellen Sie sicher, dass die Funken aus dem Gerät KEINE Gegenstände treffen können. Beachten Sie deshalb bitte auch die Deckenhöhe am Einsatzort, Funken dürfen die Decke nicht berühren. Dies gilt ebenso wenn der Spark Up auf Teppichboden aufgestellt wird, in diesem Fall können Sie etwas zwischen dem Spark Up und Teppich legen um eine Beschädigung des Teppichs durch Funken bzw. Verunreinigung durch Granulatrückstände zu vermeiden.

Deaktivieren von Rauchmelder/BMZ:

Die Händler werben damit, dass keine BMZ bzw. Rauchmelder ausgelöst werden. Es entsteht zwar ein absolut minimaler Rauch, dieser ist jedoch geringer als bei einer Wunderkerze und damit so gut wie nicht vorhanden.

Dennoch sollte man auf Nummer sicher gehen und den Meldekreis der BMZ bzw. des Rauchmelders direkt über dem Einsatzort der Fontäne deaktivieren, falls vorhanden. Der Mieter muss dies vorab mit dem Zuständigen des Einsatzortes abklären. Easy event entertainment übernimmt keine Haftung für Kosten die aus einem Auslösen des Rauchmelders/BMZ resultieren.

Generell ist es sinnvoll den Betreiber der Location vorab über den Einsatz des Effektes hinzuweisen.

9.2 Granulatrückstände nach dem Gebrauch/ Kann ich die Fontänen auf allen Untergründen aufstellen?

JEIN: Die Geräte hinterlassen einen feinen Staub der nach der Benutzung übrig bleibt und problemlos aufgekehrt oder weggesaugt werden kann. Dies sollte unmittelbar nach dem Einsatz erfolgen, damit sich die Rückstände nicht verteilen. Damit wird vermieden, dass das Material festgetreten wird und/oder durch tanzende Gäste der Boden zerkratzt wird. Bei empfindlichen Holzböden wie Parkett oder ähnlichem raten wir deshalb von einer Benutzung ab, außer der Boden ist schon komplett abgenutzt und eure Location stimmt einer Benutzung explizit zu. Easy event entertainment übernimmt keine Haftung für Schäden die durch Granulatrückstände nach dem Gebrauch der Fontänen entstehen. Klärt vorab mit eurer Location ab ob der Boden für die Benutzung geeignet ist. Easy event entertainment und seine Mitarbeiter sind nicht für die Reinigung der Rückstände verantwortlich, die Verantwortung übernimmt der Auftraggeber.

9.3 Reinigung nach dem Gebrauch

Nach Benutzung muss verbliebenes Material aus dem Gerät entfernt werden. Maschine vom Strom trennen.

Deckel  des Materialschachts öffnen und verbliebenes Material in ein luftdichtes Gefäß füllen. Danach Gerät wieder am Strom anschließen und auf der Fernbedienung Clean drücken. Dies ist wichtig da Materialrückstände des Granulats langfristig verklumpen können und die Maschine beschädigen können.  Bei Nichtbeachtung der Reinigung erheben wir eine Gebühr von 5€ pro Maschine.

9.4 Rückversand

Der Rückversand hat am ersten Werktag nach dem Veranstaltungsdatum zu erfolgen. Sollten die Geräte nicht rechtzeitig zurückgesendet und auf aufgrund nicht rechtzeitigem Erhalt der Geräte eine nachfolgende Vermietung zeitlich nicht mehr möglich sein berechnen wir die entgangenen Miettage bzw. die entstandenen Zusatzkosten falls identische Geräte extern von uns zugemietet werden müssen. Also, schickt die Geräte einfach rechtzeitig zurück und erspart uns allen den Ärger.

9.5. Beschädigungen:/Diebstahl

Bei Beschädigungen am Gerät hat der Mieter umgehend, spätestens bei Rückgabe, den Vermieter zu informieren. Ist die Beschädigung so stark, dass die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, ist der Betrieb sofort einzustellen. Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Gegenstände gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung, auch soweit dies auf Zufall beruht, auf seine Kosten zu versichern bzw. für die Wiederherstellungskosten/Neuanschaffung bei Diebstahl aufzukommen und zwar ab Übernahme vom Lager des Vermieters bis zur Rückgabe an den Vermieter. Dieses gilt besonders für Schäden an den Mietgeräten und sonstigem Material, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen können. Eventuelle notwendige Reinigungen, Reparaturen oder Neubeschaffungen können dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. Sofern wir das Mietobjekt bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüft haben, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. Der Mieter haftet in vollem Umfang bei Verlust/Diebstahl unserer Geräte  sowie deren Zubehör. 

  • Easy event entertainment LED Tanzböden

10.1. Aufbauort

– Unser Tanzboden kann auf allen stabilen und ebenen Flächen wie bspw. Holzböden, Fliesen, Laminat, Betonflächen und ähnlichem aufgebaut werden. Nicht möglich ist der Aufbau auf unebenen und nicht stabilen Flächen wie bspw. Wiesen-, Rasen-, Sand-, Kies- oder ähnlichen Steinflächen. Ebenfalls muss dafür gesorgt werden ein Verkratzen der Tanzbodenplatten durch in unmittebarer Nähe befindlichem Kies, Sand oder ähnlichem Material zu verhindern. Beschädigungen der Glasplatten des Tanzbodens durch Nichtbeachtung können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

Die Tanzbodenelemente verfügen über 12 Gumminoppen je 50cm x 50cm Element und beschädigen den Untergrund im Normalgebrauch nicht. Bei empfindlichen Flächen wie Holzböden (Parkett, Weichholz etc.) oder anderen durch die Benutzung des Tanzboden gefährdeten Bodenmaterials am Aufstellort, muss der Mieter für einen geeigneten Schutz zwischen Tanzboden und dem Boden vor Ort sorgen.  Dies kann bspw. durch Verlegen von Teppichboden, OSB Platten oder anderen Unterlagen geschehen und ist vom Mieter zu organisieren und mit den Verantwortlichen der Location am Aufstellort vorab abzuklären. Easy event entertainment übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden die durch das Aufstellen und Benutzung des Tanzbodens am Boden des Aufstellortes entstehen.

– Die Tanzböden sind nicht Regenbeständig, bei einem Outdooreinsatz ist immer eine vollständige Überdachung notwendig, selbst bei bestem Wetter und ausschließlich Sonne. 

– Wurde bei der Buchung nicht angegeben, dass Treppen überwunden werden um zum Aufbauort zu gelangen, ist ein Aufbau entweder nicht möglich oder mit einem Aufpreis verbunden. Ggf. kann die gewünschte Startzeit nicht eingehalten werden.

– Ein- und Auslademöglichkeit sollte innerhalb von 20m zum Aufbauort entfernt sein. Falls nicht angegeben, kann ggf. ein Aufpreis fällig werden.

– Bei der Endreinigung ist es möglich, dass Wasser durch die Lücken zwischen den einzelnen Tanzbodenelementen läuft und auf den Boden der Location tropft. Der Boden der Location sollte hierfür beständig sein. Wir übernehmen hierfür keinerlei Haftung. Auch in diesem Fall empfehlen wir eine Unterlage.

10.2. Benutzung des Tanzbodens

Der Tanzboden kann bei Normalgebrauch sicher betreten, benutzt und verlassen werden, dies erfolgt aber immer auf eigene Gefahr. Easy event entertainment übernimmt keine Haftung für Personen die fallen oder ausrutschen. Bitte weisen Sie ihre Gäste darauf hin.

Die Verwendung von Gläsern auf dem Tanzboden ist verboten. Schäden durch heruntergefallene Gläser und Scherben die den Boden zerkratzen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

  1. Buchung Full Service Leistungen Indoorfeuerwerk &/oder Bodennebel

Der Aufbau durch unser Personal erfolgt eine Stunde vor dem vorab vereinbarten Einsatzbeginn und der Abbau des Equipments erfolgt unmittelbar nach dem Einsatz des Equipments.

Sollte anderweitig keine andere Absprache erfolgt sein und der Einsatz nicht rechtzeitig zur geplanten Einsatzzeit erfolgen, berechnen wir für unser Personal für jede weitere angefangene halbe Stunde Wartezeit 25€ zzgl. MwSt.

Abweichungen sind natürlich nach Absprache möglich, bspw. Aufbau am Vortag der Feier, ein früherer Aufbau als eine Stunde vor dem Event oder ein Abbau am Folgetag. In diesem Fall berechnen wir zu euren Gunsten je nach Situation eine zusätzliche Anfahrt oder die zusätzliche Personalzeit mit 25€ zzgl. MwSt./angefangene halbe Stunde.

Die Geräte laufen mit Haushaltsüblichem Strom (maximale Leistung einer Haushaltssteckdose 3.680 Watt). Der Auftraggeber muss zwei Steckdosen mit getrennten Absicherungen zu Verfügung stellen, damit wird vermieden dass die Sicherung herausfliegt wenn die Nebelmaschine (3200W) und die Indoorfontänen (jeweils 300W/Maschine) gleichzeitig laufen.

  1. Datenschutz

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Dauer der Speicherung Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen. Ihre Rechte Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an: Easy event entertainment, Lise Meitner Straße 3, 68519 Viernheim.

  1. Copyright Das Kopieren oder die Reproduktion (inklusive des Ausdrucks auf Papier) der gesamten Website bzw. von Teilen dieser Website werden nur zu dem Zweck gestattet, eine Bestellung bei der easy event entertainment aufzugeben oder zu dem Zweck, diese Website bestimmungsgemäß zu nutzen.
  • Gerichtsstand 

Gerichtsstand für beide Parteien ist, wenn im Gesetz nichts anders vorgesehen, Lampertheim. 

  • Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die im Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. 

Datenschutzerklärung § 13 TMG 

Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten. Sie können diese Unterrichtung jederzeit auf unserer Webseite abrufen. Datenübermittlung und -protokollierung zu systeminternen und statistischen Zwecken Ihr Internet-Browser übermittelt beim Zugriff auf unsere Webseite aus technischen Gründen automatisch Daten an unseren Webserver. Es handelt sich dabei unter anderem um Datum und Uhrzeit des Zugriffs, URL der verweisenden Webseite, abgerufene Datei, Menge der gesendeten Daten, Browsertyp und -version, Betriebssystem sowie Ihre IP-Adresse. Diese Daten werden getrennt von anderen Daten, die Sie im Rahmen der Nutzung unseres Angebotes eingeben gespeichert. Eine Zuordnung dieser Daten zu einer bestimmten Person ist uns nicht möglich. Diese Daten werden zu statistischen Zwecken ausgewertet und im Anschluss gelöscht. Bestandsdaten Sofern zwischen Ihnen und uns ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden soll, erheben und verwenden wir personenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies zu diesen Zwecken erforderlich ist. Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist. Nutzungsdaten Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme unseres Internetangebotes zu ermöglichen oder abzurechnen (Nutzungsdaten). Dazu gehören insbesondere Merkmale zu Ihrer Identifikation und Angaben zu Beginn und Ende sowie des Umfangs der Nutzung unseres Angebotes. Für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Internetangebotes dürfen wir bei Verwendung von Pseudonymen Nutzungsprofile erstellen. Sie haben das Recht, dieser Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. Die Nutzungsprofile dürfen wir nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammenführen. Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist. Cookies Um den Funktionsumfang unseres Internetangebotes zu erweitern und die Nutzung für Sie komfortabler zu gestalten, verwenden wir so genannte „Cookies“. Mit Hilfe dieser „Cookies“ können bei dem Aufruf unserer Webseite Daten auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Sie haben die Möglichkeit, das Abspeichern von Cookies auf Ihrem Rechner durch entsprechende Einstellungen in Ihrem Browser zu verhindern. Hierdurch könnten allerdings der Funktionsumfang unseres Angebotes eingeschränkt werden. Auskunftsrecht Als Nutzer unseres Internetangebotes haben Sie das Recht, von uns Auskunft über die zu Ihrer Person oder zu Ihrem Pseudonym gespeicherten Daten zu verlangen. Auf Ihr Verlangen kann die Auskunft auch elektronisch erteilt werden.